DIANAT BAUCONSULTING™ — PLANCONTEC™
All rights reserved · Ihr Partner für Bauplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung
Menschen mit Bewegungseinschränkungen
Senioren / erhöhte Sturzgefahr
Familien mit Kinderwagen
Temporär eingeschränkte Personen
? Motto: „Design for All“ → Komfort + Sicherheit + Zukunftsfähigkeit
| Norm / Regelwerk | Anwendungsbereich |
|---|---|
| DIN 18040-1 | öffentlich zugängliche Gebäude |
| DIN 18040-2 | Wohnungen (für uns relevant) |
| Landesbauordnungen | Anforderungen nach Nutzung |
| GEG/EnEV/Sanierung | technische Schnittstellen |
| BGB / VOB | Mietrechtliche / vertragliche Ansprüche |
Zugang ohne Stufen
Max. Steigung bei Rampen: 6 %
Mindestbreite Wege: 120 cm
Türlichte min. 90 cm (Hauptzugang 1,01 m Rohbaumaß)
Türen lichte Breite ≥ 80 cm
Bewegungsfläche 150 x 150 cm vor WC, im Bad, vor der Haustür
Türdrücker gut erreichbar (85–105 cm)
Dusche bodengleich, Mindestgröße 120 × 120 cm (mit Hilfsperson 150 × 150 cm)
WC seitlich anfahrbar: 70–90 cm Freifläche
Stütz- & Haltegriffe
Rutschhemmung: R10 mind.
Anfahrbare Arbeitsbereiche
Anpassung der Höhe möglich (87–90 cm)
Gerätebedienung vorn erreichbar
Lichtschalter: 85 cm OKFF
Kontrastreiche Gestaltung
Taktile Leitsysteme optional
Gebäude > 2 Wohnungen → Aufzug stark empfohlen
Treppen:
Auftritt ≥ 26 cm
Steigung ≤ 18 cm
Beidseitiger Handlauf ab 2 Stufen
Nullschwelle bevorzugt (Planung knifflig → Abdichtung!)
Entwässerung: Rinne vor der Tür
Alternative: max. 2 cm Schwelle + Schräge
KfW-Förderung (Programm 455-B / 159) – Stand prüfen
Zuschüsse KfW bis 6.250 € je Wohneinheit (historischer Wert)
Pflegekasse bei Pflegegrad → bis 4.000 € Zuschuss pro Maßnahme möglich
Unfallkassen/Versicherungen bei Rollstuhlnutzer
➡ Förderbedingungen Projektbezogen prüfen!
❌ Nur Türbreite anpassen – Bewegungsflächen ignoriert
❌ Schwellen nicht eliminiert → Sturzgefahr
❌ Bodenbeläge ohne Rutschhemmung
❌ Keine Abdichtung bei bodengleicher Dusche
❌ Badumbau ohne Trinkwasserhygiene
❌ Falsche Badplanung: Hilfspersonen nicht berücksichtigt
❒ Stufenfreiheit geprüft?
❒ Türbreiten ausreichend?
❒ Bewegungsflächen eingezeichnet?
❒ Badumbau funktional? (Dusche/WC)
❒ Förderfähigkeit bewertet?
❒ Absturzsicherung / Balkon detailliert?
❒ Bedienhöhen / Griffe / Kontraste?
„Im Zuge der Modernisierung wird eine barrierefreie Anpassung nach
DIN 18040-2 empfohlen.
Hierzu gehören die schwellenlose Zugänglichkeit der Wohnung,
die Vergrößerung der Bewegungsflächen im Bad,
sowie die Installation einer bodengleichen Duschanlage.
Die Maßnahmen dienen der dauerhaften Verbesserung von Sicherheit,
Komfort und Mobilität im Alter.“
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Als Beratender Ingenieur unterstützen wir Sie kompetent bei:
Bauplanung & Genehmigungsverfahren
Wohnungsbau, Erweiterungen, Nutzungsänderungen
(BauO NRW / Euregio: Belgien & Niederlande)
Tragwerksplanung & konstruktive Beratung
Neubau · Umbau · Bauen im Bestand
Technische Nachweise
Schallschutz, Wärmeschutz (GEG), Brandschutz
Gutachten bei Bauschäden & Instandsetzung
Schadensanalyse · Sanierungskonzepte · Qualitätssicherung
Immobilienbewertung
Sachwert- & Ertragswertverfahren nach ImmoWertV
Barrierefreie Modernisierung & energetische Optimierung
Zukunftssicher planen – Werterhalt und Komfort steigern
ANSCHRIFT :
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Beratender Ingenieur
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