Das Ertragswertverfahren wird angewendet, wenn der wirtschaftliche Nutzen einer Immobilie im Vordergrund steht – also die Mieteinnahmen, nicht primär die Substanz.
Wir setzen dieses Verfahren ein bei:
Mehrfamilienhäusern
gemischt genutzten Wohn- & Geschäftshäusern
Gewerbeobjekten
Kapitalanlagewohnungen
1️⃣ Marktkonforme Mieterträge
Bewertung von Soll- und Ist-Mieten
Wirtschaftliche Abnutzung, Instandhaltungsrückstau
Leerstand, Mietbindungen, Mietausfälle
2️⃣ Bewertung der Bewirtschaftungskosten
Verwaltungskosten, Mietausfallwagnis
Instandhaltungskosten nach Tabellenwerken
Modernisierungsmaßnahmen / Sanierungsstau
3️⃣ Liegenschaftszinssatz
Ableitung aus Marktberichten, Gutachterausschüssen
Objektart, Lage, Nachfrage, Risiko
? Ergebnis: Der Barwert aller zukünftigen Erträge – unter Berücksichtigung von Markt und Kosten.
In vielen Fällen führen wir beide Verfahren parallel durch:
| Objektart | Hauptverfahren | Ergänzend sinnvoll |
|---|---|---|
| Ein-/Zweifamilienhäuser | Sachwert | Vergleichswert lokal |
| Renditeobjekte (MFH, Gewerbe) | Ertragswert | Sachwert zur Plausibilisierung |
| Wohnungsverkauf | Vergleichswert | Sachwert zur Kontrolle |
✔ Bewertung inkl. bautechnischer Analyse
✔ Marktdaten aus regionalen Quellen (Gutachterausschuss, BORIS, NHK, ImmoWertV)
✔ Gerichtsfest und bankenfähig
✔ Ideal für Erb- und Scheidungsangelegenheiten, Kauf und Verkauf
✔ Transparente, nachvollziehbare Dokumentation
Hinweis: Wir vergeben keine Mietwert- oder Ertragsgarantien.
Grundlage sind ausschließlich markt- und rechtssichere Datenquellen.