EurEta™ · EurNova™
Excellence in Civil Engineering
IngEurEta™ · IngEurNova™
Dianat BauConsulting · Germany

 *** Dianat BauConsulting – Planungs- & Ingenieurbüro – ING.EUR.NOVA™ · ING.EUR.ETA™ – Germany ***

Stichprobenhafte Vor-Ort-Kontrollen auf der Baustelle : 

 

Stichprobenhafte Kontrollen auf der Baustelle – zwingend erforderlich (BauO NRW 2018)

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Viele Bauherren gehen davon aus, dass bautechnische Nachweise wie Statik, Tragwerksplanung, Schallschutz oder Wärmeschutz ausschließlich am Schreibtisch erstellt werden.
Tatsächlich verlangt die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), dass bestimmte Nachweise auch durch stichprobenhafte Kontrollen während der Bauausführung begleitet und dokumentiert werden müssen.

Insbesondere im Zusammenhang mit der Standsicherheit, dem Schall- und Wärmeschutz sowie weiteren bautechnischen Anforderungen sind entsprechende Bescheinigungen gemäß § 68 BauO NRW 2018 (Bautechnische Nachweise) regelmäßig Bestandteil der Bauausführung und der behördlichen Anforderungen.

Als deutsches Ingenieurbüro Dianat BauConsulting – mit den technischen Systemlinien ING.EUR.NOVA™ (Tragwerksplanung, Statik, Bauphysik) und ING.EUR.ETA™ (Planung, Bauantrag, Genehmigungsstruktur) – weisen wir ausdrücklich auf die besondere Bedeutung dieser Kontrollen hin.


Bescheinigungen nur nach tatsächlicher Baustellenkontrolle

Immer häufiger werden nachträglich Bescheinigungen angefragt, obwohl keine Beauftragung zur Baustellenkontrolle erfolgt ist.
Teilweise werden lediglich Fotos oder kurze Bilddokumentationen übermittelt – verbunden mit der Erwartung, dass daraus eine behördlich verwendbare Bescheinigung erstellt werden könne.

Dies ist berufsrechtlich unzulässig.

Staatlich anerkannte Sachverständige sowie qualifizierte Tragwerksplaner dürfen Bescheinigungen gegenüber Behörden ausschließlich dann ausstellen, wenn die erforderlichen stichprobenhaften Kontrollen tatsächlich durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert wurden.

Eine Bescheinigung „auf Zuruf“ oder ausschließlich anhand von Fotos ist nicht möglich.


Verantwortung der Bauherren – Genehmigung lesen und Pflichten beachten

Viele Verpflichtungen ergeben sich unmittelbar aus der erteilten Baugenehmigung.
Bauherren sind gehalten, die Auflagen sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass die erforderlichen Kontrollen durch eine qualifizierte Fachperson erfolgen.

Sofern keine stichprobenhaften Baustellenkontrollen durchgeführt werden, kann dies später zu fehlenden Bescheinigungen und erheblichen Problemen im Bauablauf oder bei der Abnahme führen.

Dianat BauConsulting kann Bescheinigungen nur im Rahmen eines entsprechenden Auftrags und tatsächlicher Kontrolltermine ausstellen.


Sonderleistung – gesonderte Beauftragung und Vergütung

Stichprobenhafte Kontrollen sind keine automatische Nebenleistung eines Standsicherheitsnachweises, eines Schallschutznachweises oder eines Wärmeschutznachweises.

Sie stellen eine eigenständige, gesondert zu beauftragende Ingenieurleistung dar und werden entsprechend nach

  • Zeitaufwand (Ingenieurstundensätze)

  • Fahrtkostenpauschalen

  • Dokumentationsumfang

abgerechnet.

Diese Leistungen sind daher zusätzlich zu vereinbarten Honoraren für rechnerische Nachweise zu vergüten.


Hinweis zur Beauftragung

Sofern Dianat BauConsulting nicht ausdrücklich mit der Durchführung stichprobenhafter Kontrollen beauftragt wird, gehen wir davon aus, dass ein entsprechend qualifizierter Kollege oder eine Kollegin diese Aufgabe übernimmt.

Eine nachträgliche Ausstellung fehlender Bescheinigungen ist regelmäßig nicht möglich.


Dianat BauConsulting · ING.EUR.NOVA™ · ING.EUR.ETA™
Ingenieurmäßige Nachweise und stichprobenhafte Kontrollen gemäß BauO NRW 2018 (§ 68).


 

 *** Dianat BauConsulting – Planungs- & Ingenieurbüro – ING.EUR.NOVA™ · ING.EUR.ETA™ – Germany ***

Druckversion | Sitemap
Dianat BauConsulting – Tragwerksplanung · Statik · Bauphysik · Sachverständiger Gebäudeschäden · ING.EUR.NOVA™ · ING.EUR.ETA™ · EurEta Deutschland (technische Einordnung). © Dianat BauConsulting Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt) – Dipl.-Ing. Leon Dianat – Roetgen · NRW