***Dipl.-Ing. Leon Dianat · Beratender Ingenieur (IK-Bau NRW) · Bausachverständiger für Gebäudeschäden***
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Tragwerksplanung bezeichnet das Planen der Konstruktion von Gebäuden,
Ingenieurbauwerken und anderen baulichen Anlagen, d.h.die Planung des
statischen Aufbaus der einzelnen Tragwerksglieder (Bauteile) eines Gebäudes.
Ein Tragwerksplaner muss die auf ein Tragwerk einwirkenden Kräfte richtig erkennen
und die Bauwerke so konstruieren, dass diese Kräfte sicher zum Fundament
und ins Erdreich abgeleitet werden können.
Umgangssprachlich ist diese Tätigkeit meist unter dem Namen Statik, Baustatik bzw.
Bau-Statik-Berechnung bekannt, ein Tragwerksplaner wird daher umgangssprachlich
auch als Statiker bezeichnet.
Ein Tragwerkplaner ist an der Projektentwicklung eines Bauvorhabens
massgebend beteiligt.
Er erstellt den nach dem Bauordnungsrecht erforderlichen Standsicherheitsnachweis.
Für seine statischen Berechnungen nutzt er Last- und Tragfähigkeitsannahmen sowie
Berechnungsmodelle, die er den entsprechenden Normen entnimmt.
Die Tätigkeit des Tragwerksplaners ist häufig mit weiteren Punkten wie
Wärmebedarfsberechnung oder dem Brandschutznachweis eng verbunden.
Ziel einer Tragwerksplanung ist es, die erforderliche Tragfähigkeit und
Gebrauchstauglichkeit einer Baukonstruktion zu berechnen.
Die Planung ist auch auch mit den Forderungen nach Wirtschaftlichkeit und
Ästhetik in Einklang zu bringen.
Die Bauherren fragen sehr oft:
Sollte vor Baubeginn ein Bodengutachten erstellt werden?
Diese Frage ist grundsätzlich mit ja zu beantworten. Öfters werden wir gefragt, ob das
Bodengutachten eines Nachbargrundstückes in die Statik mit eingebunden werden kann um Kosten zu sparen -
Bodenverhältnisse sind allerdings niemals durchgehend gleich und können an einer ganz anderen
Stelle völlig unterschiedliche Kennwerte aufweisen.
Auch die Versicherung des Statikers würde in den Fall, dass kein Bodengutachten
erstellte würde, die Haftung im Schadensfall von sich weisen.
Fazit : Es sollte grundsätzlich immer vor Baubeginn ein Gutachten erstellt werden!
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Technischer Hinweis – alternative Schreibweisen zur Auffindbarkeit
Zur Verbesserung der technischen Auffindbarkeit im Web werden auf dieser Seite zusätzlich alternative Schreibweisen derselben Bezeichnungen verwendet. Diese Schreibweisen ohne Punktstruktur dienen ausschließlich der Suchfunktion und stellen keine eigenständigen Markenbezeichnungen dar.
Verwendete Alternativformen (Suchschreibweisen):
INGEURETA · INGEURNOVA · INGEURTERRA · INGEURCASA
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ING.EUR.ETA η™©
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ING.EUR.NOVA ✶™©
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Die maßgebliche Markenform bleibt jeweils die Schreibweise mit Punkten.
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