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Was versteht man unter Bayphysik?
Die Bauphysik ist eine Anwendung der Physik auf Bauwerke und Gebäude.
Die Bedeutung der Bauphysik hat in den letzten Jahrzehnten – ab etwa 1970 – erheblich zugenommen:
Verstärkte Bemühungen beim Wärmeschutz von Gebäuden führten zu einer stärkeren Einbeziehung bauphysikalischer Überlegungen in die Gebäudeplanung.
Ein weiterer Schwerpunkt der Bauphysik ist die Realisierung von Schallschutz in Wohnungen und Gebäuden.
Zum Beispiel soll die Schallausbreitung in Mehrfamilienhäusern minimiert werden; man möchte 'hellhörige' Wohnungen vermeiden.
Die Bemühungen zum Wärmeschutz von Gebäuden waren und sind getrieben von folgenden Faktoren:
ökonomische Erwägungen: zwei Ölkrisen – 1973/74 und 1979/80 – machten Öl und Gas deutlich teurer
in den 1970ern wurde – zum Beispiel durch den Bericht des Club of Rome – bewusst, dass die Energiereserven endlich sind und dass es einen Peak of Oil gibt
in den 1970ern und 1980ern wurden die Schäden durch Umweltverschmutzung (zum Beispiel durch sauren Regen) bekannter
Fortschritte bei vielen Baustoffen
in den 1970ern wurden viele Bauschäden bzw. Baumängel an Bauten der 1950er und 1960er Jahre sichtbar. Diese konnten nicht oder nur mit großem Aufwand behoben werden und führten sogar zum Abriss einiger Gebäude.
Das Komfortbedürfnis vieler Menschen (Bauherren, Mieter, Käufer) ist gestiegen.
die Bereitschaft, gegen Bauschäden und -mängel zu klagen ist stark gestiegen.
Bauphysik ist ein Arbeits- und Forschungsfeld der Architektur und des Bauingenieurwesen an Universitäten und Fachhochschulen.
Zum Beispiel heißt an der Universität Siegen eine Professur "Gebäudetechnologie, Bauphysik und Bauökologie".
Es gibt das Berufsbild des Bauphysikers.
Nicht zur Bauphysik zählen statische Berechnungen, diese sind Teil der Tragwerkslehre sowie die Materialbeschaffenheit von Baustoffen – diese wird in den Disziplinen Baustoffkunde und Bauchemie behandelt.
Bauphysik und bauphysikalische Überlegungen fließen heute bereits in der Entwurfsphase in Baukonstruktion und Architektur ein.
Zahlreiche technische Regelwerke, Normen und Gesetze beinhalten bauphysikalische Fragestellungen und Festlegungen:
DIN 4108 – Wärmeschutz und Energieeinsparung im Hochbau
DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau
EN ISO 6946 Bauteile – Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient – Berechnungsverfahren
In Deutschland gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV); ihre Vorgängerin war die Wärmeschutzverordnung
Bauphysikalische Betrachtungen und Gutachten spielen auch bei der Bewertung von Baumängeln und Bauschäden eine Rolle.
Wärme:
Wärmeleitung/Wärmestrahlung/Wärmedämmung/Wärmeschutz
Feuchtigkeit:
Baufeuchte/Wasserdampfgehalt/Feuchtetransport/Kondensation von Wasser/Schimmelbildung in Wohnungen
Akustik:
Sowohl Bauakustik, d. h. Schallübertragung/Schalldämmung innerhalb von Gebäuden als auch Raumakustik, d. h. Schallausbreitung und Schallverteilung in Räumen, und Schallimmissionsschutz, d. h. Schallübertragungen im Freien und Schutz gegenüber Verkehrs-, Gewerbe- und Freizeitlärm
Brandschutz
Tageslicht
Klima:
Funktion von Gebäuden als Schutz vor "Unbilden der Witterung", Ansprüche von Nutzern eines Gebäudes an dessen "Raumklima", Schädliche Wirkung der klimatischen Gegebenheiten auf Bauwerke
Statik-Bodengutachten
Das Bodengutachten ist eine verbreitete, wenngleich ungenaue Bezeichnung für das Baugrund- und Gründungsgutachten in Form eines Geotechnischen Berichts eines Sachverständigen für Geotechnik. Andere gängige Bezeichnungen sind Baugrundgutachten und bodenmechanisches Gutachten.
Das Gutachten dokumentiert die Ergebnisse der Erkundung und Untersuchung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse eines Planungsbereichs sowie ihre Beurteilung im Hinblick auf die Lösung einer bautechnischen Aufgabe nach dem Stand der Technik, darunter auch Angaben zur Beschaffenheit des dort anzutreffenden Bodens.
Seit 2008 ist ein Geotechnischer Bericht als Grundlage der Planung und Realisierung eines Bauvorhabens bauordnungsrechtlich in Deutschland vorgeschrieben (Eurocode 7, s. u.). Zur Planung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken benötigen Planer und Tragwerksplaner (Statiker) Aussagen über die Tragfähigkeit des Bodens, um die Gründungselemente (Fundamente, Pfähle) zu dimensionieren und die Durchführung der Bauarbeiten zu planen (Baugrube, Grundwasserhaltung, Abdichtung, Auswirkungen auf die Umgebung usw.).
Geotechnische Berichte werden auf Grundlage der EN 1997–2 - Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik - Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Baugrunds sowie zusätzlich in Deutschland nach DIN 4020 - Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997–2 erstellt. Sie sind letztlich Bestandteil des Geotechnischen Entwurfsberichts nach EN 1997–1 in Verbindung mit DIN 1054 Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau.
Ein solches Gutachten enthält für den Planer alle wesentlichen Aussagen über die Gründungsmöglichkeiten sowie über die Belastbarkeit des Baugrundes (zulässige Bodenpressungen oder erzielbare Pfahlwiderstände), die charakteristischen Werte der Bodenparameter und den zu erwartenden Bemessungsgrundwasserstand.
Ein Bodengutachten kann sich auch auf die Untersuchung und die Beurteilung eventuell vorhandener Bodenverunreinigungen und Altlasten beziehen.
quelle bewertet.de
Ein Bausachverständiger hilft enorm – allerdings nur wenn sich der Kunde vorher informiert
Quelle Wikipedia