TRAGWERKSPLANUNG:

Tragwerksplanung bezeichnet das Planen der Konstruktion von Gebäuden,

Ingenieurbauwerken und anderen baulichen Anlagen, d.h.die Planung des

statischen Aufbaus der einzelnen Tragwerksglieder (Bauteile) eines Gebäudes.

Ein Tragwerksplaner muss die auf ein Tragwerk einwirkenden Kräfte richtig erkennen

und die Bauwerke so konstruieren, dass diese Kräfte sicher zum Fundament

und ins Erdreich abgeleitet werden können.

Umgangssprachlich ist diese Tätigkeit meist unter dem Namen Statik, Baustatik bzw.

Bau-Statik-Berechnung bekannt, ein Tragwerksplaner wird daher umgangssprachlich

auch als Statiker bezeichnet.

Ein Tragwerkplaner ist an der Projektentwicklung eines Bauvorhabens

massgebend beteiligt.

Er erstellt den nach dem Bauordnungsrecht erforderlichen Standsicherheitsnachweis.

Für seine statischen Berechnungen nutzt er Last- und Tragfähigkeitsannahmen sowie

Berechnungsmodelle, die er den entsprechenden Normen entnimmt.

Die Tätigkeit des Tragwerksplaners ist häufig mit weiteren Punkten wie

Wärmebedarfsberechnung oder dem Brandschutznachweis eng verbunden.

Ziel einer Tragwerksplanung ist es, die erforderliche Tragfähigkeit und

Gebrauchstauglichkeit einer Baukonstruktion zu berechnen.

Die Planung ist auch auch mit den Forderungen nach Wirtschaftlichkeit und

Ästhetik in Einklang zu bringen.


 

Die Bauherren fragen sehr oft:

Sollte vor Baubeginn ein Bodengutachten erstellt werden?

Diese Frage ist grundsätzlich mit ja zu beantworten. Öfters werden wir gefragt, ob das

Bodengutachten eines Nachbargrundstückes in die Statik mit eingebunden werden kann um Kosten zu sparen -

Bodenverhältnisse sind allerdings niemals durchgehend gleich und können an einer ganz anderen

Stelle völlig unterschiedliche Kennwerte aufweisen.

Auch die Versicherung des Statikers würde in den Fall, dass kein Bodengutachten

erstellte würde, die Haftung im Schadensfall von sich weisen.

 

Fazit : Es sollte grundsätzlich immer vor Baubeginn ein Gutachten erstellt werden!


 

 

 

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