(Abdichtung, Wärmeschutz, Entwässerung, Geländer)
Balkone sind hoch beanspruchte Bauteile:
Witterung → Frost-/Tausalzschäden
Risse im Belag und Gefällefehler → Feuchteeintrag
Waagrechter Anschluss an Tür → Schimmel & Wasserschäden innen
Korrosion an Tragkonstruktion
Schallschutz & Wärmeschutz oft unzureichend
Abdichtung nach heutigem Stand
Sicherstellung Gefälle ≥ 2 %
Barrierearme Balkontür (Null-/2-cm-Schwelle)
Dauerhafte Entwässerung
Standsicherheit Tragstruktur & Geländer
DIN 18531 – Abdichtung von Balkonen/Loggien
Abdichtungsvarianten:
Flüssigkunststoff (PMMA/PU)
Bahnenabdichtungen
Alternative: Plattenbelag auf drainierenden Systemen
Schutzlage + Belag:
Keramikplatten, Naturstein, WPC, Gussasphalt
| Detail | Risiko | Lösung |
|---|---|---|
| Türanschluss | Wasser dringt ein | Entwässerungsrinne + Abdichtung mit Klemmprofil |
| Geländerpfosten | Durchdringungen = Leckage | Aufkantung / Klebeflansch |
| Balkonplatten-Köpfe | Wärmebrücken | Balkonthermoste / Dämmstutzen |
| Entwässerung | Rohrverstopfung → Wasserschäden | 2. Entwässerungsebene |
Freitragende Balkonplatte → Wärmedämmung beachten
Balkon als Anbau: Stahlkonstruktion / Ankerpunkte prüfen
Loggien: Innenraumnahe Bauphysik → Lüftung beachten
Durchbiegung & Korrosionsschäden an Stahl
Nachrüsten/Erneuern Geländer:
Holmlast nach DIN 18065
Absturzsicherheit (1,0 m Höhe üblich)
❌ Abdichtung „irgendwie“ über alten Belag
❌ Geländerpfosten durch Abdichtung geführt → Leckagegarantie
❌ Fehlendes Gefälle → Pfützen → Frostschäden
❌ Keine umlaufende Sockelabdichtung
❌ Entwässerungsrinne ohne Gefälle
❌ Wärmebrücke Balkonplatte ignoriert → Schimmel innen
❒ Schadensanalyse: Risse, Abplatzungen, Feuchte
❒ Gefälle überprüft
❒ Anschluss Balkon → Tür neu geplant
❒ Schallschutz/Schwingungen (Stahlbalkone)
❒ Brandschutz außen (Fassade!)
❒ Tragwerksnachweis Geländer
„Die Balkonkonstruktion weist erhebliche Feuchte- und Frostschäden auf.
Zur dauerhaften Instandsetzung wird eine Abdichtung gemäß DIN 18531
mit Erneuerung der Entwässerungsebene sowie der kritischen
Türanschlüsse empfohlen.
Zusätzlich sind die Geländerbefestigungen statisch und hinsichtlich
der Absturzsicherheit zu überprüfen und ggf. zu ertüchtigen.“