(Kleinaufzüge, Bestandsmodernisierung, Barrierefreiheit)
Altersgerechtes Wohnen
Erschließung oberer Geschosse für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Wertsteigerung der Immobilie
Erhöhung der Vermietbarkeit
Fördermöglichkeiten (z. B. KfW → Stand prüfen)
? Besonders relevant bei Bestandsgebäuden ohne Aufzug (Baujahre 1950–1990)
| Variante | Beschreibung | Vorteile | Herausforderungen |
|---|---|---|---|
| Außenaufzug vor Fassade | Aufzugsschacht außen angebaut | wenig Eingriff, große Kabine möglich | Fassadeneingriffe / Wärmebrücken |
| Innenaufzug im Treppenauge | Nutzung vorhandener Öffnung | kostengünstig | Treppenlauf → Restbreite oft kritisch |
| Aufzug im Gebäudeinneren | Nutzung von Nebenräumen / Schächten | wettergeschützt | größere Eingriffe in Grundriss |
| Homelift / Kleinaufzug (Wohnungsintern) | kleinstes System | ideal für 1–2 Geschosse | keine vollwertige Barrierefreiheit im gesamten Haus |
DIN 18040-2 (Barrierefreie Wohnungen)
DIN EN 81-20/50 (Sicherheitsnormen für Aufzüge)
Muster-Aufzugsrichtlinie
Landesbauordnung (LBO):
Rettungswegplanung
Brandschutzanforderungen Schacht
Statik: Tragfähige Fundamente/Unterfangung oft nötig
Absturzsicherung, Feuerwiderstand und Evakuierungskonzepte zwingend planen.
Kabinenmaß min. 110 × 140 cm
Türlichte min. 90 cm
Bedienhöhe 85–105 cm
Brandlasten um Schacht minimieren
Feuerwiderstandsklassen F30–F90 je nach Lage
Rauchschutzkonzept (Rauchableitung/Überdruckbelüftung möglich)
Schachtwände betoniert oder Stahl-Glas-Konstruktion
Fundamentverstärkung häufig erforderlich
Bei Außenaufzug:
Wärmebrücken an Anschlusspunkten vermeiden
Abdichtung Übergang Fassade ↔ Schacht
WDVS-Anschluss planen
Bei Innenaufzug:
Schallschutz gegen Aufenthaltsräume
Typische Kosten:
Innenaufzug: 60.000–140.000 €
Außenaufzug: 80.000–180.000 €
Förderoptionen (projektbezogen prüfen):
KfW (ehemals 455-B → Stand neu prüfen!)
Pflegekasse
Kommunale Programme
Eigentümergemeinschaften (WEG) – baurechtliche Abstimmung
❌ Treppenrestbreiten < 60–80 cm → Fluchtwegproblem
❌ Bauordnung wird ignoriert → Nutzungsverbot droht
❌ Fehlender Brandschutz → Abnahme scheitert
❌ Schachtfundament unzureichend → Risse/Setzungen
❌ Wärmebrücken an Außenaufzügen → Feuchteschäden
❌ Fördermittel nicht beantragt → Geld verschenkt
„Zur Verbesserung der barrierefreien Erschließung
wird der nachträgliche Einbau eines außenliegenden Aufzugsschachtes empfohlen.
Die Anlage erfüllt die Anforderungen der DIN 18040-2 und DIN EN 81-20/50.
Die Fundamentierung und Anschlusspunkte werden statisch nachgewiesen,
der Brandschutz gemäß LBO berücksichtigt
und eine wärmebrückenarme Integration in die Fassadenebene sichergestellt.“