(Bestandsanpassung + Modernisierung)
Hoher Rechts- und Haftungsfaktor
Immer wieder Streitpunkt bei Modernisierung in WEGs
Sicherheits- und Komfortaspekt für ältere Bewohner
Kombination technisch anspruchsvoller Anforderungen:
Brandschutz
Schallschutz
Einbruchschutz (RC-Klassen)
Barrierefreiheit (Schwelle, Bedienbarkeit)
Die Wohnungstür ist ein kritischer Schnittpunkt vieler Fachdisziplinen.
Wohnungen sind Brandabschnitte
Wohnungstüren → T30 (in vielen Bundesländern Standard)
Dichtungen, Türschließer, Spion → geprüftes System!
Schallschutzanforderung gem. DIN 4109
Mindestanforderung: Rw ≥ 37 dB
Schalllücken an Schwellen vermeiden → Doppeldichtungssystem
Sicherheitsstufen RC2 als praxisgerechter Standard
Beschlagtechnik, Mehrfachverriegelungen
Schwelle max. 2 cm oder Nullschwelle
Bedienkraft Türdrücker ≤ 25 N
Umbau im bewohnten Zustand
Anpassung der Laibungen & Lichtmaße
Öffnungsrichtung & Fluchtwegsituation prüfen
„Zur Erfüllung der brandschutztechnischen und schallschutztechnischen
Anforderungen im Mehrfamilienhaus wird die Erneuerung der
Wohnungseingangstüren empfohlen.
Die Türen sind als geprüfte T30-RS-Konstruktion mit einem
bauakustischen Schalldämmmaß von Rw ≥ 37 dB auszuführen
und müssen die Anforderungen an die Einbruchhemmung
mindestens nach RC2 erfüllen.“