(bei Fenstertausch & energetischer Sanierung)
Moderne Fenster sind luftdicht.
Bei Altbauten war die „Lüftung“ oft ungewollt durch Fugen vorhanden.
Nach Fenstertausch → Feuchte & Schimmelgefahr steigt massiv.
Pflicht:
? Wenn > 1/3 der Fenster im Gebäude ausgetauscht wird
? oder dichte Maßnahmen an der Gebäudehülle erfolgen
➡ DIN 1946-6 fordert ein Lüftungskonzept
Die Norm unterscheidet vier Stufen:
| Stufe | Ziel | Betreiberabhängig? |
|---|---|---|
| Feuchteschutzlüftung | Mindestluftwechsel • Schimmelschutz | ❌ |
| Grundlüftung | Hygienischer Mindestschutz | ? teils |
| Nennlüftung | Komfortable Luftqualität | ✔️ |
| Intensivlüftung | Feuchte-/Geruchsabfuhr kurzzeitig | ✔️ |
Je nach Gebäudestandard:
Fensterfalzlüfter (kontrolliert, aber begrenzt)
Außenwand-Luftdurchlässe mit Schalldämmung
Abluftanlagen in Bad/Küche
Kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) mit Wärmerückgewinnung
Kombination mit Feuchtesensorik
KWL + Wärmerückgewinnung = Reduzierte Heizkosten
PV-Stromnutzung für Ventilatoren möglich
Keine Zugerscheinungen bei richtiger Auslegung
❌ Schimmelbildung → Haftungsrisiko für Planer
❌ Nutzerfehler → mangelhafte Luftqualität
❌ Streitpunkte Vermieter ↔ Mieter
❌ Schäden an Wandkonstruktionen (Taupunkt verschoben)
? Ein fehlendes Konzept ist bei Mängelprozessen oft Killerargument gegen den Planer.
❒ Fenstertauschumfang > 1/3?
❒ Lüftungskonzept im Bestand erstellt?
❒ Schallthema berücksichtigt (Straßenlärm)?
❒ Nutzerverhalten ausreichend berücksichtigt?
❒ Feuchteschutzlüftung technisch sichergestellt?
„Im Rahmen des Fensteraustausches ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
erforderlich, um den hygienischen Mindestluftwechsel sicherzustellen
und Schimmelbildung zu verhindern.
Es wird die Installation von dezentralen Außenwand-Luftdurchlässen
mit Schalldämmfunktion empfohlen.“